Die Uhr tickt: Bis Juni 2026 soll die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern, also den Grundsatz: "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit". Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat. Ein Mitglied der Kommission ist der DGB. Kritik kommt hingegen vom deutschen Juristinnenbund.
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