Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: "Der Auftrag des Koalitionsvertrages ist ganz klar: Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030. Dazu müssen wir die Lohnlücke weiter schließen und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 1:1 umsetzen. Ich habe die Kommission 'Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie' beauftragt, Vorschläge zur bürokratiearmen und wirksamen Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln. Auch soll die Runde Vorschläge zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen entwerfen. Ich bin mir sicher, der Kommission unter dem Vorsitz von Professorin Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Professor Christian Rolfs von der Universität Köln wird es gelingen, bis Spätherbst 2025 Vorschläge vorzustellen, die wirksam für Beschäftigte, aber auch praxistauglich und bürokratiearm für Arbeitgeber sind."
Die Kommission setzt sich aus elf Expertinnen und Experten zusammen. Neben den Sozialpartnern, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), bilden Unternehmensverbände sowie Verbände mit Schwerpunkt Personalmanagement den Mittelpunkt der Kommission, um die verschiedenen Belange der deutschen Arbeitgeberschaft ausgewogen zu berücksichtigen. Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler werden prüfen, wie die Vorschläge der Kommission in das deutsche Arbeitsrecht übernommen werden können.
Bis Ende Oktober 2025 soll die Kommission die Vorschläge an das Bundesgleichstellungsministerium übergeben. Im Anschluss an die Kommissionsarbeit soll zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung durch das Bundesgleichstellungsministerium eingeleitet werden. Die EU-Richtlinie sieht unter anderem Berichtspflichten für Arbeitgeber und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vor, um den Entgeltgleichheitsgrundsatz zu fördern.
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