Der DGB schreibt auf seiner Homepage: "Im Gegensatz zu den Vertreter*innen der Arbeitgeberseite sind die Gewerkschaften überzeugt, dass die zentralen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter Einsatz digitaler Tools in den Betrieben zugleich richtlinienkonform und bürokratiearm erfüllt werden können: Die Überprüfung der betrieblichen Entgeltpraxis auf ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (Artikel 9 der Richtlinie) wird sich als Routineaufgabe etablieren. Und wo eine Benachteiligung von Frauen aufgedeckt wird, muss Abhilfe geschaffen werden.
"Wir wissen auch: Entgeltgleichheit und Tarifautonomie stehen keineswegs im Widerspruch zueinander. Eine Stärkung der Tarifbindung ist der Schlüssel für die Verwirklichung von Entgelttransparenz und die Überwindung von Entgeltdiskriminierung. Deswegen sollten tarifgebundenen Arbeitgebern bei der Analyse ihrer Entgeltpraxis Erleichterungen eingeräumt werden. Entscheidend ist außerdem, dass Betriebs- und Personalräte als Arbeitnehmervertretungen von Beginn an in den Prozess eingebunden sind. Wo sie fehlen, müssen Gewerkschaften einbezogen werden. Denn sie sind die Expert*innen für das Thema Arbeitsbewertung. Dann bringt die Richtlinie nicht nur die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern voran, sondern stärkt auch die demokratischen Mitbestimmungsstrukturen.“
Quelle: Homepage des DGB
"Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben"
Bundesfrauenministerin Karin Prien äußert sich wie folgt: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben."
Der Abschlussbericht der Kommission enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente "Berichtspflicht" und "Auskunftsanspruch", zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.
Quelle: Homepage des Bundesministeriums
Kritik vom djb
Der deutsche Juristinnenbund sieht den ganzen Vorgang hingegen kritisch. Unter dem Titel "Entgeltgleichheit in Gefahr: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie droht zu scheitern" schreibt der Bund auf seiner Homepage: "Prof. Dr. Isabell Hensel und Prof. Dr. Heide Pfarr, Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), legen ein Sondervotum zum Abschlussbericht der Kommission Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) vor. Es zeigt, dass die Kommissionsmehrheit Entgeltgleichheit und Transparenz abbauen möchte. Das ist mit europäischem Recht unvereinbar – und verstößt sogar gegen die deutsche Verfassung. Gleichstellung in Unternehmen sei keine bürokratische Last, sondern ein Grundrecht. Wenn das verhindert werde, hielte sich Deutschland weder an europäisches Recht noch nehme es das Gleichstellungsgebot der Verfassung ernst. Das ließe sich besser machen, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
"Die Entgelttransparenzrichtlinie setzt auf regulierte Selbstregulierung: Unternehmen tragen Verantwortung für ihre Entgeltsysteme, aber unter klaren gesetzlichen Vorgaben, mit Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen und mit staatlicher Unterstützung. Doch diese notwendige Regulierung wird von der Kommissionsmehrheit als bürokratischer Aufwand abgetan. Anstatt wirksame Lösungen gegen übermäßige Bürokratie zu entwickeln, schlägt sie vor, Berichtspflichten, gemeinsame Entgeltbewertungen und Mitbestimmungsrechte massiv zu schwächen. Damit würde die Richtlinie faktisch ausgehöhlt und ihr Schutzgehalt entleert.
Das Sondervotum warnt, dass solche Vorschläge gegen den Wortlaut der ETLR, gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen die deutsche Verfassung verstoßen. Eine selektive oder verwässerte Umsetzung schafft keine Entlastung, sondern Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken – für Staat, Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen."
"In der Kommission wurden die Interessen benachteiligter Arbeitnehmer*innen nahezu ausschließlich durch uns und Mitglieder des DGB vertreten – sie blieben in den Mehrheitsentscheidungen unberücksichtigt. Das ist ein fataler Rückschlag für die Gleichstellung der Geschlechter", betonen die Autorinnen des Sondervotums, Prof. Dr. Isabell Hensel und Prof. Dr. Heide Pfarr.
Der Schutz vor Entgeltdiskriminierung ist eine verbindliche Verpflichtung aus dem Unionsrecht – und Voraussetzung für echte Gleichstellung im Erwerbsleben. Gerade jetzt ist Deutschland in Europa gefragt, um sicherzustellen, dass Rechtsstaatlichkeit und Gleichstellung nicht verhandelbar sind, sondern umgesetzt werden.
Quelle: Homepage des djb
