Vor allem für Frauen, die verheiratet sind, Kinder haben und lediglich zum Haushaltseinkommen "hinzuverdienen" ist eine Beschäftigung im Minijob attraktiv. Der Grund hierfür sind steuerliche Fehlanreize, die sich aus dem Zusammenwirken von Geringfügigkeitsgrenze und steuerlichem Ehegattensplitting ergeben.
Beim Überschreiten der Geringfügigkeitsschwelle fallen nicht nur höhere Sozialbeiträge an, sondern auch eine hohe Steuerlast, sodass sich das Einkommen beim Wechsel in die sozialversicherungspflichtige Teilzeit nur schwer steigern lässt. Die Ausübung eines Minijobs erscheint deshalb wirtschaftlich gesehen als sinnvolle Entscheidung.
Die Folgen sind jedoch drastisch: Die betroffenen Frauen begeben sich in eine hohe finanzielle Abhängigkeit vom Partner und ihr Armutsrisiko im Fall von Trennung, Scheidung oder Tod des Partners steigt enorm. Mit dem gleichstellungspolitischen Grundsatz der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen im Lebensverlauf ist die geringfügige Beschäftigung also völlig unvereinbar.
Eine Reform muss her
Wer erwerbstätig ist, muss von seinem Einkommen auch leben können. Das gilt für Männer wie für Frauen. Deshalb spricht sich der DGB für eine grundlegende Reform der Minijobs aus, in der geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt wird. Er fordert:
- die Abschaffung der Sonderreglung zur Besteuerung und zur Sozialversicherung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse,
- die Ausweitung des Übergangsbereich modifiziert auf alle Arbeitsentgelte oberhalb von 0 Euro bis zur oberen Grenze des Übergangsbereichs,
- die Eingliederung von Minijobs in ein allgemeines Besteuerungssystem und die Beendigung der pauschalen,
- die Abschaffung der Steuerklasse V und die Überführung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung.
Den gesamten Beitrag lesen Sie auf der Seite des DGB.