Zugewanderte auf dem Weg in den Beruf begleiten

Mit dem Start der Förderrichtlinie „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Kurse, in denen Zugewanderte schrittweise auf eine Ausbildung oder Qualifizierung vorbereitet und dabei kontinuierlich begleitet werden.

Aufbauend auf Erfahrungen des  BOF-Programms (2016-2023) werden im Rahmen des Nachfolgeprogramms BOFplus bis Ende 2027 Kurse angeboten, in denen Zugewanderte verschiedene Berufe in einer Berufsbildungsstätte praktisch erproben können, Fachsprache und Fachwissen zu den ausgewählten Berufen erlernen, Betriebe kennenlernen und bis zur Vermittlung in Ausbildung oder Qualifizierung bzw. Studium begleitet werden.

Im Rahmen von BOFplus haben Interessierte erstmalig die Möglichkeit, in einer vorgeschalteten Orientierungsphase in der Berufsbildungsstätte zu testen, ob Ziele und Inhalte des BOFplus-Kurses für sie passen. Darüber hinaus gibt es bei Bedarf mehr Stunden für berufsbezogenen Sprachunterricht als bisher und es können bis zu fünf (statt bisher drei) verschiedene Berufe ausprobiert werden. Für Teilnehmende in Teilzeit kann die Kursdauer von sonst maximalen 26 Wochen auf bis zu 34 Wochen verlängert werden.
Das Programm sieht vor, dass Projektträger noch intensiver mit anderen Partnern vor Ort zusammenarbeiten, insbesondere mit Mitarbeitenden des Jobcenters und der Agentur für Arbeit. Bereits vor Antragstellung muss Kontakt mit mindestens einem zentralen Netzwerkpartner aufgenommen werden. So sollen noch mehr Zugewanderte über das Programm informiert und eine Begleitung der Teilnehmenden auch nach Abschluss des Kurses gewährleistet werden.

Eine Antragstellung für die Durchführung von BOFplus-Kursen im Rahmen der Förderrichtlinie vom 01. Februar 2024 ist bis Ende 2025 möglich.

Wer kann teilnehmen?
An einem BOFplus-Kurs können Personen mit familiären Flucht -und Migrationserfahrungen teilnehmen, die eine Ausbildung oder berufliche Qualifizierung bzw. ein Studium beginnen möchten und hierzu Orientierung und Unterstützung benötigen. Sie müssen die Schulpflicht erfüllt haben, i.d.R. ein Deutschsprachniveau von B1 vorweisen und einen Arbeitsmarktzugang haben. Eine Alterseinschränkung gibt es nicht.

Die Mitarbeitenden der BOFplus-Projekte werden an den verschiedensten Orten in ihrer Region, u.a. in Integrationskursen, an berufsbildenden Schulen und bei Migrantenorganisationen über das Angebot informieren und persönliche Beratung anbieten. Darüber hinaus werden regelmäßige Sprechstunden in der Berufsbildungsstätte angeboten, bei denen Interessierte sich informieren können.

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Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Kofinanziert von der Europäischen Union