Neuer Förderaufruf RIKA und Infoveranstaltung: Einrichtung und Betrieb von Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft

Bis zum 30. Juni 2026 können Träger ihre Anträge digital über das Kundenportal der NBank einreichen. Gefördert werden regionale Strukturprojekte, die Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen und die hierfür erforderlichen Netzwerke schaffen und pflegen. Anträge für zusätzliche Standorte, insbesondere in der niedersächsischen Übergangsregion, sind ausdrücklich erwünscht. Dafür gibt es am 14. April eine Online-Infoveranstaltung. Anmeldung bis zum 7. April.

Bis zum 30. Juni 2026 können Träger ihre Anträge digital über das Kundenportal der NBank einreichen. Gefördert werden regionale Strukturprojekte, die Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen und die hierfür erforderlichen Netzwerke schaffen und pflegen.

Rahmenbedingungen der Förderung

Auf Grundlage des Programms „Förderung Regionaler Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)“ können neue oder bestehende Koordinierungsstellen gefördert werden. Die Förderung erfolgt nach der aktuell gültigen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS).

Antragsschluss: 30. Juni 2026
Projektbeginn: 1. Januar 2027
Laufzeit: bis zu 30 Monate (bis 30. Juni 2029)
Eigenanteil des Trägers: 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Antragstellung: ausschließlich digital im Kundenportal der NBank

Was wird gefördert?

Die Koordinierungsstellen unterstützen Frauen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive für eine existenzsichernde Beschäftigung. Die Aufgaben orientieren sich an den Vorgaben der RIKA-Richtlinie und umfassen unter anderem:

  • lebensphasenorientierte Beratung
  • Informations- und Orientierungsveranstaltungen
  • Initiierung von Qualifizierungsangeboten
  • Aufbau und Pflege von Unternehmensverbünden
  • regionale Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Koordinierungsstellen können im Rahmen ihrer Aufgaben eigene Schwerpunkte setzen. Zur Steigerung der Beratungszahlen kann ein Fokus auf besondere Zielgruppen gelegt werden. Besonders erwünscht ist die Ausrichtung auf Zielgruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wie:

  • Alleinerziehende
  • Frauen mit Migrations- oder Fluchterfahrung
  • ältere Frauen
  • Frauen mit Gewalterfahrung

Auch aufsuchende Beratungsangebote (z. B. in Kooperation mit Müttertreffs, Stadtteiltreffs oder Frauenhäusern) sind möglich.

Um die regionale Struktur weiterzuentwickeln, sind Anträge für zusätzliche Standorte, insbesondere in der niedersächsischen Übergangsregion, ausdrücklich erwünscht.

Beratung und Informationsangebot

Für Antragstellende ohne Vorerfahrung ist eine obligatorische Erstberatung vorgesehen. Zudem wird eine digitale Informationsveranstaltung angeboten:

14. April 2026, 10:00 bis 12:00 Uhr
Anmeldung bis 7. April 2026 per E‑Mail an: kirsten.borkowski@nbank.de

Der Zugangslink wird nach der Anmeldung verschickt.

Quelle: nbank, 31.03.2026

Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Kofinanziert von der Europäischen Union