Land veröffentlicht neuen Förderaufruf für Projekte zur Beratung von Existenzgründerinnen

Das Land Niedersachsen hat einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Förderungen von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA-Richtlinie) sollen gezielt Frauen bei der Existenzgründung oder der Übernahme eines bestehenden Unternehmens (Unternehmensnachfolge) unterstützt werden. Dabei können bestehende Existenzgründungsberatungsprojekte weiterentwickelt, aber auch die regionale Struktur insgesamt ausgebaut werden.

Nur in etwa einem Drittel aller neugegründeten Unternehmen sind Frauen die Chefinnen. Um die Gründungspotenziale von Frauen stärker als bisher zu begleiten und zu fördern, unterstützt das Land Niedersachsen spezielle Informations- und Qualifizierungsangebote sowie eine stärkere Vernetzung von Gründerinnen und Unternehmerinnen. Für Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi steht fest: „Mit diesem neuen Förderaufruf leisten wir einen erheblichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Frauen nachhaltig vorzubereiten und zu qualifizieren steigert die Zahl der Unternehmensgründungen. Sie beeinflussen wesentlich das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung. Mehr Existenzgründungen bedeuten mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätze. Gerade Gründungen oder auch Unternehmensnachfolgen im ländlichen Raum können eine Herausforderung sein. Auf dem Weg von der Idee bis zur Etablierung einer eigenen Firma begleiten die Beratungsstellen für Gründerinnen Frauen durch Beratung, Qualifizierung und Vernetzung.“

Hintergrund:

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt ist in diesem Zusammenhang eine Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsmarktprogramme. Mit dem Förderprogramm „Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt“ (RIKA) leistet das Land Niedersachsen in der Förderperiode 2021 – 2027 einen wichtigen Beitrag. Erst im März 2025 hatte die Europäische Kommission einem Antrag Niedersachsens auf eine Erhöhung der ESF+-Mittel stattgegeben. Damit stehen landesweit genügend Mittel zur Verfügung, um das bestehende Angebot bis zum Ende der Förderperiode aufrecht zu erhalten und auszubauen.

Der Richtlinientext sowie Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite der NBank unter www.nbank.de abrufbar.

Die Fördermaßnahmen richten sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und nicht an Privatpersonen.

RIKA - Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt – Qualifizierende Projekte

https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/RIKA-Qualifizierende-Projekte.html#aufeinenblick

RIKA - Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt – Koordinierungsstellen

https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/RIKA-Koordinierungsstellen.html#aufeinenblick

RIKA - Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt – Besondere Projekte

https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/RIKA-Besondere-Projekte.html#aufeinenblick

Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Kofinanziert von der Europäischen Union