Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen

Eine stillfreundliche Unternehmenskultur kann ein Wettbewerbs- und Wiedereinstiegsvorteil für Arbeitgeber sein. Sie ist oftmals einfach umzusetzen und ermöglicht stillenden Müttern eine frühere Rückkehr in den Betrieb.

Es lohnt sich für Arbeitgeber, die Familienfreundlichkeit fördern möchten, sich mit diesem Thema, auch vorsorglich, auseinanderzusetzen. Das Mutterschutzgesetz gewährt stillenden Müttern bis zum ersten Geburtstag des Kindes das Recht auf bezahlte Stillzeiten. Arbeitgeber müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen. Das Gesetz enthält auch  Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Diese Bestimmungen helfen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und können Betriebe zu attraktiven Arbeitgebern machen.

Mehr erfahren Sie im "Stillen und Beruf" Infoblatt auf der Website des Netzwerks Gesund ins Leben.
Hier finden Sie auch Praxistipps, die Arbeitgebern dabei helfen sollen, stillfreundliche Bedingungen im Betrieb zu schaffen und eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Quelle: www.erfolgsfaktor-familie.de

Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Kofinanziert von der Europäischen Union