Gesetzesvorgaben bei der Besetzung von Frauen in Führungspositionen werden nicht erfüllt

Kommunale Unternehmen schaffen es aktuell nicht, die durch die Politik festgelegten Anforderungen aus dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz zur Mindestbeteiligung von Frauen in Top-Managementorganen und zu Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden ersten Führungsebenen ausreichend zu erfüllen. Insgesamt gibt es große regionale Unterschiede, heißt es im Unternehmensblog des zfm – Zentrum für Management- und Personalberatung.

Öffentliche Unternehmen im Osten Deutschlands sind zum Teil erheblich erfolgreicher als der Bundesdurchschnitt bei der Stellenbesetzung mit weiblichen Führungskräften. Dies sind Ergebnisse der am 19.07.2022 veröffentlichten Studie “Repräsentation von Frauen im Top-Management-Organen öffentlicher Unternehmen: Ein deutschlandweiter Städtevergleich” der Zeppelin Universität (ZU) in Friedrichshafen in Kooperation mit zfm.

„Es gibt noch viel zu tun. Keine Gebietskörperschaft und kein öffentliches Unternehmen kann es sich mehr erlauben, das vorhandene Potenzial weiblicher Führungskräfte bei der Besetzung entsprechender Spitzenpositionen nicht auszuschöpfen. Und: Es gibt genügend Kandidatinnen auf dem Markt, die die erforderlichen Qualifikationen mitbringen. Die öffentliche Hand sollte geeignete Kandidatinnen aktiv ansprechen und ermutigen, ihre Managementfähigkeiten unter Beweis zu stellen“, so Edmund Mastiaux, zfm-Geschäftsführer.

Den gesamten Text lesen Sie im Unternehmensblog des zfm.

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