Die gläserne Decke der Arbeitswelt scheint für Frauen oftmals undurchdringbar. Neueste Studien bestätigen dies einmal wieder: Vor kurzem veröffentlichte die Bundesregierung ihr zweites Evaluationsgutachten zum sogenannten Entgelttransparenzgesetz. Das Gesetz soll das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Nicht nur zeigt sich, dass die fehlende Verbindlichkeit die Wirkkraft verhindert, sondern ebenso wird die Berichtspflicht der Arbeitgeber*innen durch die mangelnden Sanktionen ausgehebelt. Auswirkungen des Gesetzes auf die Entgeltlücke lassen daher auf sich warten. Und auch in der paritätischen Besetzung von Führungspositionen kommen Veränderungen nur schleppend voran, wie eine neue Studie aus Niedersachsen zeigt.
Frauen in Führungspositionen
Zum zweiten Mal wurde in diesem Jahr der „Women-on-Board-Index“ in Niedersachsen erhoben und ausgewertet. Untersucht wurden die Frauenanteile in Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen der 103 größten öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen. Obwohl es eine minimale Verbesserung im Vergleich zum letzten Jahr gibt, zeigen die Ergebnisse, dass wir noch immer weit von der tatsächlichen Gleichstellung entfernt sind.
Zu wenig Veränderung
Während der Anteil von Frauen in den Aufsichtsgremien und der Top-Managementebene in der Privatwirtschaft um einige Prozentpunkte nach oben geklettert ist (siehe Grafik), sind in den Top-Managementorganen der öffentlichen Unternehmen des Landes Niedersachsen Rückschläge zu verzeichnen. Hinzukommend gibt es größtenteils noch immer keine formalen Zielgrößen oder verbindlichen Quoten.
Es braucht verbindliche Vorgaben
Die Veränderungen laufen schleppend. Frauen werden auf ihrem Weg nach oben nach wie vor viele Steine in den Weg gelegt. Dazu zählt auch die beständige Ungleichverteilung von Haus- und Care-Arbeit. Hier muss endlich ein gesellschaftliches Umdenken eintreten! Es braucht außerdem klare, auf Geschlechterparität zielende Strategien, die auf verbindliche Zielgrößen beziehungsweise eine Mindestbeteiligung im Vorstand und einer Geschlechterquote im Aufsichtsrat abzielen.
Diverse Instrumente notwendig
In der gesamten Arbeitswelt existieren Benachteiligungen für Frauen, welche exemplarisch unter anderem an schlechteren Aufstiegschancen und der geringeren Besetzung von Führungspositionen deutlich werden. Daher braucht es eine Vielzahl an Instrumenten: die Etablierung von Führungsmodellen in Teilzeit, konsequente Sanktionierung bei Nichtdefinierung von Zielgrößen, flexible Arbeitszeitmodelle und die bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf.
Mit gutem Beispiel voran
Das Land Niedersachsen selbst sollte zeitnah beispielsweise Regelungen erlassen, die eine paritätische Besetzung von landeseigenen Sitzen in Aufsichtsratsgremien vorschreiben. Eine Weiterentwicklung des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes ist dringend notwendig, ebenso dessen Ausweitung auf alle bei den Landesbeteiligungen vertretenen Rechtsformen. Nur so ist ein geschlechtergerechter Arbeitsmarkt möglich!
Quelle: www.niedersachsen.dgb.de